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Was tun im Trauerfall?

Wenn ein Mensch im Pflegeheim oder im Krankenhaus verstirbt, werden alle erforderlichen Schritte dort unternommen. Die Wahl des Bestattungsinstitutes steht den Angehörigen in jedem Falle frei.

Bei einem sogenannten Haussterbefall rufen Sie bitte umgehend einen Arzt. Der Arzt muss den Tod feststellen und eine Bescheinigung darüber ausstellen, ohne die wir verständlicherweise nichts ausrichten dürfen.

Nach der ärztlichen Untersuchung können Sie uns sofort informieren, müssen dies aber nicht zwingend tun. Sie dürfen in jedem Falle in Ruhe Abschied nehmen. Sie erreichen uns an jedem Tag rund um die Uhr unter der Nummer 05129 – 279.

Zunächst erforderliche Unterlagen sind abgesehen von der Bescheinigung des Arztes:

  • der Personalausweis der verstorbenen Person

  • und die Chipkarte der Krankenkasse.

Weitere Unterlagen, wie Stammbuch oder Versicherungsunterlagen, benötigen wir in diesem Falle nicht sofort. Im Downloadbereich finden Sie eine Checkliste, falls Sie eine Mappe mit Unterlagen für diesen Fall zusammenstellen möchten.